AGB (Webdesign)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Webdesign- und Softwareentwicklungs-Dienstleistungen von deconde

§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für Verträge über die Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites, Webanwendungen und Individualsoftware zwischen deconde (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Auftraggebern, soweit nicht im Einzelvertrag/Angebot abweichend geregelt.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
(1) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zu einem individuellen Angebot zustande.
(2) Der genaue Leistungsumfang, Liefertermine und die Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot/Leistungsverzeichnis.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt die für die Leistungserbringung nötigen Inhalte, Materialien, Zugänge und Informationen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Verzögerungen durch verspätete Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Termine entsprechend.

§ 4 Vergütung und Zahlungsplan
(1) Sofern nicht anders vereinbart, wird die Vergütung in Teilbeträgen fällig: 30 % bei Auftragsbestätigung, 40 % bei Zwischenabnahme, 30 % bei Fertigstellung.
(2) Zusätzliche, nicht im ursprünglichen Angebot enthaltene Leistungen (z. B. nachträgliche Änderungswünsche) werden gesondert nach Aufwand vergütet, sofern nicht anders vereinbart.

§ 5 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung wird dem Auftraggeber das Ergebnis zur Abnahme vorgelegt.
(2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich
wesentliche Mängel rügt.

§ 6 Nutzungsrechte am fertigen Werk
(1) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte am individuell für ihn erstellten Werk (z. B. Website-Design, individueller Programmcode).
(2) Rechte an vom Auftragnehmer verwendeten, nicht eigens für den Auftraggeber entwickelten Bestandteilen (z. B. eigene
Standard-Bibliotheken, Frameworks, Fremdlizenzen wie Schriftarten/Plugins Dritter) verbleiben beim jeweiligen
Rechteinhaber bzw. werden nur im lizenzrechtlich zulässigen Umfang weitergegeben.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte beim Auftragnehmer.

§ 7 Änderungswünsche und Nachbesserung
Im Rahmen der Gewährleistung werden Mängel, die innerhalb der Rügefrist (§ 5) gemeldet werden, kostenfrei nachgebessert. Darüber hinausgehende Änderungswünsche gelten als zusätzlicher Auftrag (§ 4 Abs. 2).

§ 8 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Werkvertragsrechts (§§ 631 ff. BGB) bzw. bei fortlaufenden Leistungen
des Dienstvertragsrechts, je nach Art der konkret vereinbarten Leistung.

§ 9 Haftung
(1) Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit für Inhalte
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche für die Erstellung der Webpräsenz erforderlichen Inhalte (insbesondere Texte, Grafiken, Bilder, Logos und rechtliche Pflichtangaben wie Impressum und Datenschutzerklärung) rechtzeitig und in digitaler Form beizustellen.
Der Auftraggeber trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die von ihm bereitgestellten Inhalte. Er garantiert, dass die Inhalte frei von Rechten Dritter sind und nicht gegen geltendes Recht (insbesondere Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- und Datenschutzrecht) verstoßen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das finale Arbeitsergebnis vor der Veröffentlichung oder Inbetriebnahme sorgfältig auf rechtliche Zulässigkeit, inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Auftragnehmer die Freigabe zu erteilen.

(2) Leistungsumfang und Haftungsausschluss
Die vertragliche geschuldete Leistung dem Auftragnehmer beschränkt sich ausschließlich auf die technische Umsetzung, Programmierung und funktionale Bereitstellung der Webpräsenz gemäß der Leistungsbeschreibung.
Eine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte oder der fertigen Webpräsenz durch den Auftragnehmer findet nicht statt und ist nicht geschuldet.
Der Auftragnehmer schließt jegliche Haftung für die rechtliche Unzulässigkeit, Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Inhalte sowie für Verletzungen von Rechten Dritter durch die Webpräsenz vollumfänglich aus, sofern der Auftragnehmer nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt.

(3) Nutzungsrechte, Lizenzen und Demo-Material (Platzhalter)
Die Beschaffung und der rechtssichere Erwerb aller erforderlichen Nutzungsrechte und Lizenzen für visuelle oder auditive Elemente (z. B. Stockfotos, Grafiken, Schriftarten) obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, in der Entwicklungsphase lizenzfreie Medien von Drittplattformen (z. B. Pixabay, Pexels, Unsplash) als Platzhalter zu verwenden. Diese dienen rein demonstrativen Zwecken und sind ausdrücklich kein Bestandteil des geschuldeten Leistungsumfangs.
Entscheidet sich der Auftraggeber, diese Platzhaltermedien nach Projektabnahme auf der Live-Webpräsenz weiter zu nutzen, erfolgt dies auf eigene Gefahr. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung oder Gewährleistung für die rechtliche Zulässigkeit oder fortlaufende Lizenzfreiheit dieser Medien.

(4) Bereitstellung des Content-Management-Systems (CMS) und Eigenverwaltung
Sofern vereinbart, erfolgt die Erstellung der Webpräsenz auf Basis eines Content-Management-Systems (CMS). Nach Projektabnahme und vollständiger Vergütung übergibt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die administrativen Zugangsdaten und führt, falls vertraglich vereinbart, eine Einweisung in das System durch.
Mit der Übergabe der Zugangsdaten geht die Verwaltung der Webpräsenz vollständig auf den Auftraggeber über. Da der Auftraggeber durch den administrativen Zugriff technisch in der Lage ist, Inhalte eigenständig zu ändern, einzufügen oder zu löschen, haftet er für alle nachträglichen Änderungen sowie die daraus resultierenden rechtlichen oder funktionalen Folgen im Außenverhältnis allein.

§ 10 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, im Rahmen des Projekts erhaltene vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 11 Laufzeit und Kündigung
Bei Projekten mit fortlaufender Betreuung (z. B. Wartungsverträge) gilt eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende, sofern nicht anders vereinbart.

§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Salvatorische Klausel: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: 24.09.2026